Mein therapeutisches Angebot richtet sich an privatversicherte Personen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis leider nicht möglich. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).
Privatversicherungen, die Beihilfe und Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychotherapeut:innen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen unterschiedlich ausfallen. Daher empfehle ich, vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin mit Arztregistereintrag übernimmt. Fordern Sie bitte vorab die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie bei der Beihilfe und/oder Ihrer Privatkasse an und bringen diese zum Erstgespräch mit. Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bei Rückfragen kontaktieren Sie mich gerne!
Hinweis für Terminabsagen und Ausfall
Vereinbarte Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt worden sind, werden mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 80% einer Einzelsitzung privat in Rechnung gestellt. Ich verzichte auf das Ausfallhonorar, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen können oder wenn ich den Termin kurzfristig neu vergeben kann. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!